I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern der HIB Hotel in Baesweiler GmbH (nachfolgend HIB) zur Beherbergung sowie
für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der HIB gegenüber dem Kunden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich
ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Verbraucher im Sinne dieser AGBs ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen
ist. Unternehmer im Sinne dieser AGBs ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Kunden durch Annahme des Antrages des Kunden durch HIB
zustande. HIB steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er HIB gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag sofern HIB eine entsprechende
schriftliche Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Ist die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das öffentliche Ansehen der HIB zu gefährden, ist der Kunde verpflichtet die HIB unaufgefordert
spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen.
4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch
Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der HIB und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht
werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Abtretung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von HIB zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von HIB an Dritte.
2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die
gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Ist der
Kunde Unternehmer und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise abweichend
von Satz 1 entsprechend angepasst, auch wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung nicht
mehr als vier Monate liegen.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und
erhöht sich der von HIB allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann HIB den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze
um weitere 5%. Preisänderungen nach Ziffer 2 bleiben dabei unberücksichtigt.
4. Die Preise können von HIB ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und HIB dem zustimmt.
5. Rechnungen von HIB sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. HIB ist berechtigt aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist HIB berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen zu verlangen. HIB behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR an HIB
zu zahlen. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass HIB keine oder nur wesentlich niedrigere
Kosten entstanden seien.
7. HIB ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen
für Pauschalreisen, eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber Forderungen von
HIB aufrechnen oder mindern.
IV. Nichtinanspruchnahme der Leistungen von HIB,
Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit HIB geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
von HIB. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei der Verletzung
der Verpflichtung von HIB zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen HIB und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche
von HIB auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber HIB ausübt, sofern nicht ein
Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV 1 Satz 3 vorliegt.
3. Beim vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat HIB die Einnahmen aus einer anderweitigen
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. HIB steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit und ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements
mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt von HIB
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist HIB in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage von HIB von seinem Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei der
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von HIB
nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III 7. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
lassen einer von HIB gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist HIB ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist HIB berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
zum Beispiel, wenn
- höhere Gewalt oder andere von HIB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- HIB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von HIB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von HIB zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer II 4 vorliegt.
VI. Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat HIB das Recht gebuchte
Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch
gegen HIB herleiten kann. Ansprüche von HIB aus Ziffer IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer HIB spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann HIB aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00
Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass HIB kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
VII. Haftung von HIB
1. HIB haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HIB die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von HIB beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten von HIB beruhen. Einer Pflichtverletzung von HIB steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
von HIB auftreten, wird HIB bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, HIB
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen,
2. Für eingebrachte Sachen haftet HIB dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis
zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens 3.500,00 EUR, sowie für
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich
HIB Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung von HIB gelten vorstehende Ziffer
VII 1. Sätze 2- 4 entsprechend.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
HIB bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Vorstehende Ziffer VII 1 Sätze 2- 4 gelten entsprechend.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht
von HIB besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet HIB nicht, außer bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer VII 1 Sätze 2-4 gelten entsprechend. Etwaige
Schäden sind HIB unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden von HIB mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen
für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. HIB übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung
und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer VII 1 Sätze 2-4
gelten entsprechend.
VIII. Verjährung
Alle Ansprüche gegen HIB verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HIB beruhen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der HIB
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz der HIB. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurc
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall
eine Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
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